Ab 01.01.2023 aufgrund des
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz:
Annahme/Terminvergabe von Neupatienten
nur noch nach Vermittlung über
über die Terminservicestelle
(Tel: 116117)
Wann gilt man als Neupatient?
Alle, die erstmals oder zuletzt vor über zwei
Jahren (8 Quartalen)
in unserer Praxis behandelt wurden, gelten als
Neupatient.